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Der Modellversuch in Nordrhein-Westfalen

Das Risiko junger Fahranfänger

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des "Begleiteten Fahrens ab 17" soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des "mäßigenden Einflusses" durch die Begleitperson.
Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln. NRW startet deshalb ab dem 14.09.2005 den Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17".

Die Jugendlichen können sich ab sofort in jeder Fahrschule anmelden und ihre Ausbildung beginnen.

Der Führerschein ab 17Voraussetzungen

Die Teilnahme am Modellversuch ist an bestimmte Auflagen gebunden:

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren. Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen. Die Begleiter dürfen nur max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg vorweisen. Mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden.

Besondere Verantwortung der Fahranfängerinnen und Fahranfänger

Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Autofahren zu dürfen und dadurch in Begleitung mobil zu sein. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:Sie dürfen bis zu Ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren. Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind. Gurten Sie sich immer an. Fahren Sie vorausschauend und gehen kein Risiko ein. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Fahrweise dem Wetter und den Straßenbedingungen anpassen. Sie müssen immer Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis mit sich führen, wenn Sie fahren.

Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird und Ihnen der Widerruf der Fahrerlaubnis droht.


Was haben die Begleiter zu beachten?

Als Begleitperson, die in die Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, tragen Sie große Verantwortung. Helfen Sie, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jugendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen: Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe als Begleiter, seien Sie aufmerksam während der Fahrt. Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit. Achten Sie darauf, dass die jungen Fahranfänger körperlich fit sind. Begleiten Sie niemals, wenn Sie selber nicht fit sind.

Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist. Greifen Sie niemals selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein "Fahrlehrer" und auch kein "Hilfsfahrlehrer"


Weisen Sie den Fahranfänger darauf hin, wenn er andere gefährdet (hohe Geschwindigkeit, dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße etc.). Führen Sie als Begleiter immer Ihren Führerschein mit sich.

Wenn Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch genutzt wird.


Der Fahrplan zum Führerschein
Ablauf Voraussetzungen / Auflagen

Ab 16 ½ Jahren:
Frühster Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule


Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor dem 17.Lebensjahr

Praktische Prüfung:
Frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher nur 1 Jahr früher.
(enthalten: Führerscheinklassen L, M und S)


Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:

keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen

Begleitperson: eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en), die das 30. Lebensjahr vollendet haben mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg die Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille haben oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel (insb. Drogen) stehen


Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:


Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung

Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung


Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:


Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
(Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis)

Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland

Die Begleitpersonen stehen lediglich als Ansprechpartner zur Verfügung


Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:


Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt.
Hierzu ist rechtzeitig vor Ablauf der 3-Monats Frist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.




















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